Samstag, 24. Januar 2009
 
Warten auf den Asylgerichtshof PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eva Kumar   
Donnerstag, 15. Februar 2007

Seit einem Jahr ist die Umwandlung des UBAS in einen ordentlichen Asylgerichtshof bei Justiz und Regierung im Gespräch, um rechtsstaatliche Zustände zu gewährleisten und den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten. Doch bislang scheint in Regierungskreisen die prekäre Rechtssituation beliebter gewesen zu sein, meint Eva Kumar.

Asylverfahren vor ein eigenes Gericht zu bringen, wäre die einzige effektive Maßnahme für eine anständige Rechtsprechung nach rechtsstaatlichen Standards, sowie für eine erhebliche Verkürzung der Asylverfahren und damit zur Reduzierung der hohen Grundversorgungskosten bei Asylwerbern, argumentierten die Spitzenjuristen Österreichs Jabloner, Helige, Bisanz und Mayer schon am 25.1. letzten Jahres bei einer Podiumsdiskussion im Juridicum. Sie forderten die unverzügliche Einrichtung eines Asylgerichtshofes, wie er schon seit dem Sommer 2005 in Aussicht gestellt worden war.

Die Juristen erinnerten damals daran, dass im Sommer 2005 in einer parlamentarischen Entschließung die ehest baldige Einrichtung des Asylgerichtshofes festgehalten worden sei. Gesetzesentwürfe würden seit Monaten fertig vorliegen, die Opposition habe bereits ihre Zustimmung signalisiert, womit die nötige Verfassungsmehrheit gegeben wäre. Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) wurde mit dem Asylgesetz 1997 eingerichtet und stellt die zweite Instanz (nach den Entscheidungen des Bundesasylamts) im Asylverfahren dar. Der UBAS hat den Sitz in Wien und wird durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Mitglieder sind weisungsfrei und unabhängig. Prinzipiell entscheidet ein UBAS Mitglied über die jeweilige Berufung. Es gibt aber auch Senatsentscheidungen, wenn die Entscheidungen von der bisherigen Rechtssprechung abweichen würden, oder die zu lösende Rechtsfrage bisher nicht einheitlich beantwortet wurde. Der UBAS kann den Berufungswerber auch zu einer mündlichen Einvernahme vorladen. Gegen den Bescheid des UBAS kann sowohl der Beschwerdeführer Berufung, wie auch das BMI eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Mit einem weiteren Abwarten würden Mehrkosten bis zu 30 Mio. Euro jährlich in Kauf genommen, rechnete Mayer Anfang letzten Jahres vor. Denn mit der Überführung des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) in einen Gerichtshof wären die Voraussetzungen erfüllt, dass der VwGH nur noch zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen angerufen zu werden braucht. Das Asylverfahren wäre dann regelmäßig bereits in Zweiter Instanz mit dem Entscheid des Asylgerichtshofes beendet. Allein im Asylbereich würde jeder Asylrichter eine Ersparung von rund zwei Mio. Euro bringen, bezifferte Mayer den Nutzen.

Alle beteilgten Spitzenjuristen Österreichs verwiesen in der damaligen Diskussionsveranstaltung auf die Überlastung des VwGH, des UBAS und des Bundesasylamts sowie auf die hohen Kosten, die durch das komplizierte Fremdenrecht und die undurchsichtigen Verfahrenswege und Instanzen entstehen.

Als Reaktion auf die in dieser Veranstaltung erhobenen Forderungen waren damals im Standard Ministerin Prokops Worte zu lesen:

"Die von Rechtsexperten geforderte Einrichtung eines Asylgerichtshofs ist auch Innenministerin Liese Prokop ein Anliegen, wie sie am Donnerstag sagte. Die baldige Errichtung dieser Institution scheint aber nicht in Sicht. Denn Prokop setzt auf Zeit: Die Aktion dürfe kein Schnellschuss sein, sondern bedürfe einer guten und genauen Vorbereitung. Man müsse sich anschauen, wohin der Asylgerichtshof gehöre und wie er am besten in das Rechtssystem eingegliedert werden könne. Derzeit sei ein entsprechendes Konzept in Ausarbeitung, erste Ergebnisse sollen im Mai präsentiert werden. Die Innenministerin verwies darauf, dass der Unabhängige Bundesasylsenat (Ubas) personell um ein Drittel aufgestockt wurde. Sie erwarte sich dadurch schnellere Entscheidungen."

Neuerdings wird aus dem Innenministerium verlautet, dass eine Aufstockung um 183 Personen stattgefunden habe - wer oder was aufgestockt wurde, war nicht zu recherchieren. Und der Rechnungshof anerkannte schon bei der Erstellung seines Berichtes das "zwischenzeitlich entstandene Problembewusstsein sowie die Beauftragung eines Projekts zur Gesamtsteuerung des Asyl- und Fremdenwesens". (APA)

Auch SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni fordert bei den laufenden Budgetverhandlungen u.a. die Einrichtung eines Asylgerichtshofes ... Die lange Geschichte von Forderungen nach Vereinfachung, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Asylverfahren, damit verbunden Forderungen nach Kostensenkung und Personalaufstockung und Vereinfachung des Instanzenwegs und Eindeutigkeit der Kompetenzen reicht zurück in die Zeiten von Innenminister Strasser. Dass diese Forderungen ums Verrecken nicht erfüllt werden können lässt vermuten, dass ein Zustand erhalten werden soll, in dem die eine Hand nicht weiß, was die andere macht und in der die Betroffenen auf keinen Fall eine Chance haben, zu ihrem Recht zu kommen.

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